Unsere Ausleihbedingungen

Ausleihbedingungen von Wirtschaftsgütern und Festbedarfsartikeln bei der Freiwilligen Feuerwehr Dortelweil e.V.

§ 1 Personenkreis

Grundsätzlich jeder kann bei der Freiwilligen Feuerwehr Dortelweil e.V. Wirtschaftsgüter und Festbedarfsartikel, das Spülmobil und das Feuerwehrmobil (VW Crafter Bus) aus dem Fundus des Vereinsbestands gemäß dem jeweils gültigen Verleihverzeichnis ausleihen.

§ 2 Verfügbarkeit

Über die Verfügbarkeit der Bereitstellung entscheidet der Termin der verbindlichen und schriftlichen Reservierung mit Vor- und Nachnamen und den allgemein üblichen Kommunikationsdaten (Adresse, Telefonnummern, E-Mailadresse) bei der Freiwilligen Feuerwehr Dortelweil e.V. Es werden keine Blindreservierungen oder Terminblockaden vorgenommen. Termin- und Verfügungssicherheit herrscht erst nach schriftlicher Bestätigung an den Mieter durch die Freiwillige Feuerwehr Dortelweil e.V. Verfügungsvorrang hat dabei ein ggf. termingleich vorliegendes Bestückungskontingent des Spülmobils. Ansonsten gilt die Reihenfolge des im Satz 1 aufgeführten Reservierungseingangs.

§ 3 Leihgebühren

Für die Ausleihe der in §1 aufgeführten Artikel ist ein Nutzungsentgelt zu entrichten, das der jeweils gültigen Leihpreisliste der Freiwilligen Feuerwehr Dortelweil e.V. entspricht.
Das Spülmobil und das Feuerwehrmobil werden aus versicherungstechnischen Gründen grundsätzlich nur gegen Nutzungsentgelt verliehen (auch für den Personenkreis gemäß §3a und §3b).

§ 3a Leihgebühren für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Dortelweil e.V.

Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Dortelweil e.V. können die Wirtschaftsgüter und Festbedarfsartikel für den privaten Eigenbedarf kostenlos ausleihen. Damit ist verbunden, dass mit dem Einsatz der Artikel während der Mietzeit keine gewerbliche Nutzung und/oder keine Gewinnerzielungsabsichten vorliegen dürfen. Der §4 und §5 gilt wortgleich auch für diesen Personenkreis.

§ 3b Leihgebühren für Fördervereine der Freiwilligen Feuerwehr Bad Vilbel

Die Fördervereine (nicht deren Mitglieder) der Kernstadtwehr und der Stadtteilwehren Bad Vilbels können bei vorausgesetzter Verfügbarkeit die Wirtschaftsgüter und Festbedarfsartikel bei der Freiwilligen Feuerwehr Dortelweil e.V. für Eigenveranstaltungen kostenlos ausleihen. Das Spülmobil und das Feuerwehrmobil sind von dieser Regelung ausgenommen. Der §4 und §5 gilt dennoch wortgleich auch für diesen Personenkreis.

§ 4 Mängel, Defekte und Fehlmengen

Defekte, beschädigte, fehlende oder anderweitig während der Mietzeit schadhaft gewordene Artikel werden nach der Rückgabe dem Mieter grundsätzlich in Rechnung gestellt.
Die Freiwillige Feuerwehr Dortelweil e.V. weist ausdrücklich darauf hin, dass diese keine fremden (nicht aus unserem Sortiment stammenden) Geschirr-, Besteck- und Gläserteile zurück nimmt! Das Gleiche gilt für alle anderen Gegenstände, die von der Freiwilligen Feuerwehr Dortelweil e.V. ausgeliehen oder zur Benutzung überlassen wurden!
Fremdteile werden als Verluste abgewiesen und dem Mieter in Rechnung gestellt.
Diese Maßnahme dient der dauerhaften Wahrung unserer Sortimentsqualität.

§ 5 Ausschluss der Weitergabe

Die entgeltliche oder auch unentgeltliche Weitergabe oder Zurverfügungstellung der bei der Freiwilligen Feuerwehr Dortelweil e.V. ausgeliehenen Dinge an Dritte Personen, Vereine, Firmen oder andere Institutionen (auch aus Verwandtschafts-, Dienst-, Berufs-, Freundschafts- oder anderen Bezugsverhältnissen) während der Mietzeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Das gilt gleichermaßen auch für ordentliche Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Dortelweil e.V. gemäß §3a und die Fördervereine der Kernstadtwehr und der Stadtteilwehren Bad Vilbels gemäß §3b.

§ 6 Abholung und Rückgabe

Die auszuleihenden Gegenstände werden grundsätzlich vom Mieter ab Vereinslager Bahnstraße (nicht Feuerwehrgerätehaus Dortelweil) zum vereinbarten Abholtermin abgeholt, vom Mieter selbst transportiert und zum vereinbarten Rückgabetermin vom Mieter zurück gebracht.
Auf Anfrage ist in Ausnahmefällen gegen entsprechendes Entgelt ein Hin- und Rücktransport durch die Freiwillige Feuerwehr Dortelweil e.V. möglich.

§ 7 Rückgabehinweise

Die auszuleihenden Gegenstände werden grundsätzlich gereinigt an den Mieter ausgegeben und müssen ebenso gereinigt wieder abgegeben werden. Bei Abgabe ungenügend gereinigter Gegenstände wird eine Nachreinigung von der Freiwilligen Feuerwehr Dortelweil e.V. vorgenommen. Für die Nachreinigung wird ein Arbeitsentgelt in Rechnung gestellt, das der jeweils gültigen Leihpreisliste der Freiwilligen Feuerwehr Dortelweil e.V. entspricht.
Bei entliehenen Festzeltgarnituren von der Freiwilligen Feuerwehr Dortelweil e.V. müssen Krampen, Tackernägel, Reißbrettstifte, Klebestreifen, Klebebänder oder anderen Befestigungsmittel, die der Befestigung oder Fixierung von Tischdecken, Tischpapier oder andere Beläge dienten, nach Gebrauch wieder gänzlich entfernt werden. Die meisten derartigen Überreste stellen ein Verletzungsrisiko für die Hände der nachfolgenden Be- und Entlader beim Transport dar. Sollte die Freiwillige Feuerwehr Dortelweil e.V. die Beseitigungsarbeiten an den Festzeltgarnituren nach ihrer Rückgabe ausführen müssen, wird ein Arbeitsentgelt in Rechnung gestellt, das der jeweils gültigen Leihpreisliste der Freiwilligen Feuerwehr Dortelweil e.V. entspricht.

§ 8 Zahlung

Für die anfallenden Kosten gemäß §3, §4 und ggf. §6, §7 wird von der Freiwilligen Feuerwehr Dortelweil e.V. eine Rechnung gefertigt und dem Mieter zugestellt. Diese ist unbar binnen zehn Werktagen nach Rechnungsstellung auf die in der Rechnung genannte Bankverbindung auszugleichen. Auf Barzahlungen soll grundsätzlich verzichtet werden.

§9 Betriebsmittel

Sofern für den Betrieb ausgeliehener Gerätschaften und Maschinen Betriebsmittel (Strom, Wasser, Flüssiggas etc.) von Nöten sind, so sind diese nicht Gegenstand der Ausleihe bei der Freiwilligen Feuerwehr Dortelweil e.V. und werden vom Mieter selbst gestellt.

 

Freiwillige Feuerwehr Dortelweil e.V.

Der Vorstand

 

Erstellung: 01.03.2009

Letzter Korrekturstand: 31.08.2021